Praxis für Osteopathie
Johanna Leonhardt

Heilpraktikerin & Osteopathin

Erstattung von Behandlungskosten

Private Krankenkassen

Als Heilpraktikerin bin ich befugt, nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abzurechnen. Dieses betrifft Patienten, die über eine private Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherungen versichert sind.

Dabei werden die Behandlungskosten meist vollständig übernommen, in der Regel wird kein Rezept benötigt.
Ich empfehle Ihnen, sich vor der ersten Behandlung mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um Unklarheiten zu vermeiden.

Gesetzliche Krankenkassen

Inzwischen gibt es viele gesetzliche Krankenkassen, welche osteopathische Behandlungen unterstützen. Nähere Informationen erhalten Sie unter:

http://osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

In vielen Fällen wird dabei von den Krankenkassen ein Privatrezept verlangt, welches vor der 1. osteopathischen Behandlung ausgestellt wurde.
Ich empfehle Ihnen auch hier, sich vor der Behandlung bei der Krankenkasse zu informieren, inwieweit die Kosten der osteopathischen Behandlung von der zugehörigen Krankenkasse übernommen werden. Die Behandlungskosten werden zunächst selbst von Ihnen getragen und anschließend bei Einreichen der Rechnung und des Privatrezeptes von Ihrer Krankenkasse je nach Satzung übernommen.